|
TOTHOLZENTFERNUNG
Totholzentfernung ist die einfachste Form der Verkehrssicherungspflicht in der Baumpflege.
Auch in der Ruheperiode von Oktober bis März bei Temperaturen über -5 ° Celsius kann man diese Maßnahme durchführen, sollte dabei aber lebendes Holz am Astkragen nicht verletzen. Bei richtiger Schnittführung ist der Baum in der Lage, Wunden zu erkennen und mittels chemischer Vorgänge durch Abschottung und Überwallung zu verschließen. Ebenso verfährt der Baumorganismus bei natürlich entstandenen Faulstellen.
|
|