UNSER PROFIL  

 
 
 
 
 
 
 
     
             
   

WAS IST ZTV-BAUMPFLEGE?

Um einen einheitlichen Standard für das noch junge Berufsbild der Baumpflege anzustreben, wurde das erste deutsche Regelwerk 1979 erarbeitet und erfuhr seitdem eine enorme Verbreitung und einen großen Bekanntschaftsgrad in der Öffentlichkeit.

Die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) lässt regelmäßig unter dem Titel „ZTV-Baumpflege“ (zusätzliche technische Vereinbarungen) diese Richtlinien von einem Expertengremium überarbeiten. Momentan gültig ist die aktuelle Ausgabe von 2006 nach der sich nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch private Auftraggeber und Auftragnehmer orientieren. Der Vorteil liegt in der exakten Definierung der Baumdiagnose, den detaillierten Leistungsbeschreibungen und den baumpflegerischen Maßnahmen.

Der Kunde möchte z.B. seinen mittelalten, gut erhaltenen Baum „geschnitten“ haben, weiß aber nicht, wo, was und wie zu schneiden ist. Der Auftragnehmer kann z.B. die Maßnahme einer Totholzentfernung nach 3.1.5 ZTV oder Kronenpflege nach 3.1.6 ZTV (siehe Leistungsbeschreibungen) empfehlen und ist zugleich im Vorfeld beratend tätig, um spätere Missverständnisse auszuschließen.

Sowohl Kunde als auch Ausführender haben nun Sicherheit und Verständnis durch Verständigung erreicht. Wir führen unsere zu leistenden Arbeiten nur nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege aus.